Krankenversicherung für Katzen

In Deutschland gibt es jede Menge Katzen, Rassekatzen oder einfach nur eine Haus- und Hofkatze. Muss sich jeder Katzenbesitzer nun die Frage stellen, ob seine Katze eine Krankenversicherung braucht. Diese Gewissensfrage muss sich jeder Katzenhalter selber beantworten.
Auch für kranke Tiere gilt in Deutschland freie Arztwahl. Eine ambulante oder gar stationäre Behandlung kann den Katzenfreund teuer zu stehen kommen. In solchen Fällen ist man dann froh, wenn für das Tier eine Katzenkrankenversicherung abgeschlossen wurde. Bei solchen Versicherungen sind auch einige Elemente aus der menschlichen Krankenversicherung enthalten. So kann der Katzenhalter die Kostenübernahme von Medikamenten, Verbandsmaterial, Labor- und Röntgenkosten einschließen lassen. Viele Versicherer bieten auch die Mitversicherung von Auslandaufenthalten bis zu 6 Monaten an. Ein großer Kostenfaktor sind bei tierärztlicher Behandlung Operationen. Bei der Krankenversicherung für Katzen sind Operationen ebenfalls mit versichert.
Gerade bei Katzen die sich außerhalb der Wohnung bewegen, ist es wichtig für regelmäßige Kuren gegen Parasitenbefall oder Würmer zu sorgen. Diese Anwendungen können den Geldbeutel ganz schön strapazieren. Die Kosten für solche ambulanten Behandlungen kann der Katzenhalter in die Police einrechnen lassen.
Die bekanntesten Eingriffe bei Katzen und Katern sind die Sterilisation und die Kastration. Die Kosten für diese beiden Operationen werden nicht von den Versicherern übernommen. Auch gegen Beitragszuschlag können diese Behandlungen nicht versichert werden. Ein weiteres Ausschlusskriterium bei den Versicherungsgesellschaften ist das Alter der Katzen. Ältere Katzen, ab circa 5 Jahren werden nur gegen einen erhöhten Beitrag in die Krankenversicherung aufgenommen. Katzen, welche schon schwer erkrankt sind und kaum auf eine Genesung hoffen können, werden gar nicht versichert. Einige Gesellschaften arbeiten bei der Krankenversicherung für Katzen auch mit sogenannten Wartezeiten. Das heißt, der Versicherer ist von der Leistung befreit, wenn das Tier in dieser Zeit schwer erkrankt und dem Katzenliebhaber Kosten für die Behandlung entstehen. Wie lange die Wartezeit ist, hängt vom einzelnen Versicherer ab.